STEUERSTRAFRECHT

VERTEIDIGUNG | Das Steuerstrafrecht leuchtet jeden Winkel aus. Nicht selten drohen existenzgefährdende Folgen.

Damit es nicht dazu kommt, agieren wir möglichst frühzeitig und umfassend. Wir verfügen über das dazu notwendige sowohl strafrechtliche als auch steuerrechtliche Know-How. Wir setzen uns mit der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes sowie mit allen weiteren beteiligten Stellen auseinander. Von der Steuerfahndung über die Veranlagungsstelle bis zur Vollstreckungsstelle.

Unser Fokus geht dabei über das Strafverfahren hinaus: Soweit möglich, setzen schon beim Besteuerungsverfahren an. Nachgelagerte Folgen des Berufsrechts, der Betriebsfortführung oder andere wichtige Belange bleiben stets auf dem Radar.

SELBSTANZEIGE-BERATUNG | Wir sind spezialisiert auf die Abgabe von im Steuerstrafrecht strafbefreiend wirkenden Selbstanzeigen. Aber auch in anderen Bereichen (etwa im Sozialversicherungsrecht) kann die Abgabe einer Selbstanzeige Sinn machen. Wir informieren Sie über die Voraussetzungen und Wirkungen der Selbstanzeige und vertreten Sie in den entsprechenden Verfahren.

Früher wollten wir die Welt retten

Heute retten wir die Welt unserer Mandanten